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KIRCHENVORSTAND
 

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde. Nach geltendem Recht ist der Kirchenvorstand die "juristische Person" der Pfarrgemeinde und entscheidet über Personalangelegenheiten, Baumaßnahmen, den Haushalt etc. In den Kirchenvorstand werden 10 Mitglieder aus der Kirchengemeinde gewählt. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied und zugleich Vorsitzender. Alle 3 Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Die Wahl des Kirchenvorstandes für die Katholische Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus fand am 20./21. März 2010 statt.

Veröffentlichung des Ergebnisses der Kirchenvorstandswahl

Bei der Kirchenvorstandswahl in der Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus am 20./21. März 2010 wurden gewählt: (alphabetische Reihenfolge ohne Angabe der Stimmenzahl)

1. Berg, Hans 6. Martinet, Reinhard
2. Esser, Wolfgang 7. Müller, Georg
3. Heitfeld, Dagmar 8. Parzer, Gottfried
4. Hudec, Walter 9. Riedel, Cordula
5. Kindel, Heinz 10. Rolef, Theo

Ersatzmitglieder sind in nachstehender Reihenfolge:
(Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl)

1. Kohler, Sebastian 5. Dr. Sandrock, Thomas
2. Kucharczyk, Margarete 6. Schmidt, Christoph
3. Bluhm, Florian 7. Dr. Römelt, Joachim
4. Rohleder, Ernst  

Konstituierende Sitzung

Der neue Kirchenvorstand von St. Rochus und Augustinus hat mit der konstituierenden Sitzung am 4.5.10 seine Arbeit aufgenommen. Den Vorsitz führt Pfarrer Bergenthal. Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Walter Hudec gewählt. Zweiter Stellvertreter ist Wolfgang Esser. Für die Kindergärten stehen neben Pfarrer Bergenthal Hans Berg, Dagmar Heitfeld und Cordula Riedel als Ansprechpartner zur Verfügung. Den Kirchenvorstand im Pfarrgemeinderat vertreten wird Georg Müller. Ein Schwerpunkt der nächsten Sitzung wird die Raumnutzung und Vermietung sein.