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in den Kirchen St. Augustinus, St. Rochus und St. Edith Stein in Bonn-DuisdorfHier finden Sie die aktuelle Ausgabe der "Gottesdienstordnung" zum Download als pdf-Datei:05.02.2012 Heilige Messen für die Gemeinde
Liebe Mitchristen in der Katholischen Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus in Bonn-Duisdorf, wie im Blickpunkt angekündigt, will der Pfarrgemeinderat (PGR) der Gesamtgemeinde gegenüber eine Erklärung abgeben zu der sonntäglichen Gottesdienstordnung an den drei Kirchen St. Rochus, St. Augustinus und St. Edith Stein, die wie folgt lautet:Der Sachausschuss Liturgie des PGR als für diese Frage zuständig und der PGR auf seiner Klausurtagung in Bad Honnef im Januar 2011 haben einhellig dafür votiert, dass mittelfristig – bis zum Ende der Legislaturperiode des PGR im Herbst 2013 – die Gottesdienste am Vorabend und am Sonntag unverändert bestehen bleiben sollen, wie sie im Sommer 2011 bereits zwei Jahre praktiziert werden: Samstag 17:30 Uhr in St. Rochus, Sonntag 10 Uhr in St. Augustinus und Sonntag 11:30 Uhr in St. Edith Stein. Es gab und gibt dabei drei Ausnahmen im Jahr: Florianstag, Kirmes und Volkstrauertag. Hier werden wegen des jeweiligen sich anschließenden Marsches durch die Fußgängerzone die Hl. Messen in St. Augustinus und St. Rochus getauscht.Die Entscheidung über das Votum der zuständigen Gremien muss letztlich der Pfarrer treffen, der, nachdem er selber die Frage aufgebracht hat, ob jetzt für eine gewisse Zeit die Sonntagsmesse um 10 Uhr nach St. Rochus verlegt werden soll, sich diesem Votum – auch nach Beratung mit den Hauptamtlichen MitarbeiterInnen – anschließt. Als Begründung für die Beibehaltung der bestehenden Gottesdienstordnung bis vorerst Herbst 2013 wurden diverse Argumente genannt. Einige davon wollen wir hiermit der Gemeinde transparent machen:
Dr. Lothar Mennicken für den Pfarrgemeinderat |
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