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AufgabenDer Pfarrgemeinderat ist das Organ zur Mitwirkung und Mitverantwortung beim Heilsdienst und Weltauftrag der Kirche auf der Pfarrebene. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Klausurtagung 2011 des PGRLiebe Mitchristen, unter dem Motto "Was hat sich entwickelt?" traf sich der Pfarrgemeinderat (PGR) am Samstag, dem 22.01.2011 zu einer Klausurtagung im KSI in Bad Honnef. Nach gut einem Jahr gemeinsamer Arbeit konnte der PGR eine positive Zwischenbilanz ziehen. Die fusionierte Kath. Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus ist gut zusammen gewachsen und entwickelt zunehmend ein gemeinsames Verständnis unter Bewahrung der ganz eigenen Profile an den drei Glaubensorten St. Rochus, St. Augustinus und St. Edith Stein. Diese Profile genauer herauszuarbeiten und zu kommunizieren wird eine der nächsten Aufgaben des PGR sein. In diesem Zusammenhang wurde auch die derzeitige sonntägliche Gottesdienstordnung intensiv diskutiert. Hierzu wird der PGR in Kürze eine ausführliche Erläuterung an die Gemeinde veröffentlichen. Auf der Klausurtagung wurde ferner festgestellt, dass die neu eingerichteten Sachausschüsse des PGR sich bewährt haben und die Arbeit des PGR mit Sachkompetenz unterstützen. Auch die Foren bleiben von Bedeutung und sollen weiterhin ihren Platz haben. Einige Herausforderungen für die nächsten 2-3 Jahre wurden identifiziert und werden nun engagiert angegangen. Für den Pfarrgemeinderat Dr. Lothar Mennicken
Vorstand
weitere gewählte Mitglieder
geborene Mitglieder
berufene Mitglieder
Erklärung zur sonntäglichen GottesdienstordnungLiebe Mitchristen in der Katholischen Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus in Bonn-Duisdorf, wie im Blickpunkt angekündigt, will der Pfarrgemeinderat (PGR) der Gesamtgemeinde gegenüber eine Erklärung abgeben zu der sonntäglichen Gottesdienstordnung an den drei Kirchen St. Rochus, St. Augustinus und St. Edith Stein, die wie folgt lautet:Der Sachausschuss Liturgie des PGR als für diese Frage zuständig und der PGR auf seiner Klausurtagung in Bad Honnef im Januar 2011 haben einhellig dafür votiert, dass mittelfristig – bis zum Ende der Legislaturperiode des PGR im Herbst 2013 – die Gottesdienste am Vorabend und am Sonntag unverändert bestehen bleiben sollen, wie sie im Sommer 2011 bereits zwei Jahre praktiziert werden: Samstag 17:30 Uhr in St. Rochus, Sonntag 10 Uhr in St. Augustinus und Sonntag 11:30 Uhr in St. Edith Stein. Es gab und gibt dabei drei Ausnahmen im Jahr: Florianstag, Kirmes und Volkstrauertag. Hier werden wegen des jeweiligen sich anschließenden Marsches durch die Fußgängerzone die Hl. Messen in St. Augustinus und St. Rochus getauscht.Die Entscheidung über das Votum der zuständigen Gremien muss letztlich der Pfarrer treffen, der, nachdem er selber die Frage aufgebracht hat, ob jetzt für eine gewisse Zeit die Sonntagsmesse um 10 Uhr nach St. Rochus verlegt werden soll, sich diesem Votum – auch nach Beratung mit den Hauptamtlichen MitarbeiterInnen – anschließt. Als Begründung für die Beibehaltung der bestehenden Gottesdienstordnung bis vorerst Herbst 2013 wurden diverse Argumente genannt. Einige davon wollen wir hiermit der Gemeinde transparent machen:
Dr. Lothar Mennicken für den Pfarrgemeinderat
Wahlergebnis der PGR-Wahlen am 07./08. November 2009Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat unseres Seelsorgebereiches Name, Vorname / Alter / Beruf / Stimmenzahl St. Augustinus St. Edith Stein St. Rochus |
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